Statuten

§ 2 Zweck des Vereines:

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:

  1. die Zusammenfassung und Vertretung der Interessen der Praxislehrer/innen an Tourismusschulen Österreichs;
  2. die Information der Mitglieder über neue Organisationsformen des Fremdenverkehrs, über Wirtschaft, Kultur,
    über einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Technologien auf dem Gebiet des berufsbildenden Schulwesens;
  3. den Kontakt der Mitglieder zu anderen Tourismusschulen in anderen Ländern;
  4. den Kontakt der Mitglieder zu Institutionen und Organisationen des Tourismus und der Gastronomie;
  5. die Aufnahme und Pflege von Kontakten zu anderen Lehrervereinen;
  6. die Wahrung aller Berufsinteressen;
  7. die Pflege von Öffentlichkeitsarbeit in allen Bereichen des Tourismus und der Gastronomie.
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